Nachbarschaftskurse lt. Thüringer Verordnung
„Nachbarschaftshilfe“ zur Erbringung zusätzlicher Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI
Nachbarschaftskurse sind spezielle Schulungsangebote für geeignete Einzelpersonen. Sie qualifizieren in der Nachbarschaft helfende Personen, bis zu 40 Stunden pro Kalendermonat aktivierende Einzelbetreuung und Anleitung für Pflegebedürftige gemäß §45a SGB XI zu übernehmen.
Diese Kurse fördern den Zusammenhalt in der Gemeinschaft und tragen dazu bei, das Wissen und die Fähigkeiten der Teilnehmer in der häuslichen Pflege zu erweitern.
Die Nachbarschaftskurse verfolgen mehrere Ziele:
Wissenserweiterung
Gemeinschaftsbildung
Unterstützung der pflegenden Angehörigen
Inhalte der Nachbarschaftskurse
Ein typischer Nachbarschaftskurs kann folgende Inhalte und Themen umfassen:
- Gedächtnistraining zur Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen
- Anregung und Unterstützung zur Erkennung von Alltagssituationen und adäquates Reagieren in Alltagssituationen
- Anregung zu und Unterstützung bei Freizeitaktivitäten sowie sozialen Kontakten
- Begleitung zu öffentlichen Veranstaltungen, Tanznachmittagen, Gymnastikstunden u. ä.
- Entspannende Aktivitäten zum Erhalt und zur Förderung der Motorik, z. B. leichte Bewegungsübungen einerseits sowie der Gesellschaftsfähigkeit andererseits
- Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung
- Gespräche und Zuwendung zum Erhalt psychischer Stabilität und Vermeiden emotionaler Krisen
- Individuell abgestimmte Leistungen je nach Interessengebiet (z. B. Singen, Basteln, Backen, Kochen)
- Beratung und Unterstützung zur Planung und Struktur des Tagesablaufes
- Begleitung bei Spaziergängen und Ausflügen
- Begleitung zu Arztterminen oder Behörden
- Hilfe beim Vorlesen oder Ausfüllen von Formularen
- Zeitungs- und Bücherlesung
- Begleitung zum Einkaufen
- Stuhl- und Sitzgymnastik
- Verarbeitung von Erinnerungen
- Glaubens bezogene Betreuung
- Entlastungsleistungen im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung
Durchführung & Kosten
Durchführung
Kosten
Die Kosten für Nachbarschaftskurse werden von den Pflegekassen übernommen, sodass sie für die Teilnehmer kostenfrei sind. Bitte stellen Sie vorher unbedingt einen Antrag.
Wer kann in der Nachbarschaftshilfe zusätzliche Entlastungsleistungen erbringen?
Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer können nur volljährige Personen sein, die:
- Einen von den Pflegekassen für die Nachbarschaftshilfe anerkannten Pflegekurs (Nachbarschaftshelferkurs) absolviert haben,
- nicht gesetzliche/r Betreuerin/Betreuer der zu betreuende Person sind,
- nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der zu betreuende Person leben,
- nicht als Pflegeperson im Sinne des § 19 SGB XI bei der zu betreuende Person tätig sind,
- nicht mit der zu betreuende Person bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind,
- ihr Wissen und Kenntnisse regelmäßig (mindestens alle 5 Jahre) durch Teilnahme an einem von den Pflegekassen anerkannten Nachbarschaftshilfe-Aufbaukurs unaufgefordert nachweisen,
- maximal 40 Stunden pro Kalendermonat betreuen und entlasten sowie
- für ihre Leistung eine Aufwandsentschädigung von maximal 10 € je Stunde erhalten
- und über einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Schäden verfügen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen oder erleiden können.
Welche Qualifizierung benötigt man?
- Für die Registrierung als Nachbarschaftshelferin bzw. Nachbarschaftshelfer muss den Pflegekassen ein vollständig absolvierter Grundkurs „Nachbarschaftshilfe“ (5 x 90 Min.) nachgewiesen werden. (1–2 Tageskurse in unserer Einrichtung)
- Damit die Registrierung nicht erlischt, müssen Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer alle 5 Jahre unaufgefordert ihr Wissen und ihre Kenntnisse durch Teilnahme an einem Aufbaukurs „Nachbarschaftshilfe“ (2 x 90 Min.) aktualisieren.
- Der Nachweis ist vor Ablauf der 5 Jahresfrist bei der Pflegekasse der in der Nachbarschaft helfenden Person vorzulegen.
- In den Pflegekursen zur Nachbarschaftshilfe werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Tätigkeit als Nachbarschaftshelferin bzw. Nachbarschaftshelfer vorbereitet und erhalten Informationen und Formulare, die dafür notwendig sind.
Wichtiger Hinweis
Aufwandsentschädigungen und finanzielle Einkünfte aus ehrenamtlichen Tätigkeiten müssen in voller Höhe beim Finanzamt angegeben werden. Einnahmen aus pflegerischen Betreuungsmaßnahmen oder Hilfen bei der Haushaltsführung sind jedoch mindestens bis zur Höhe des Entlastungsbetrags nach § 45 b SGB XI (125 EUR) steuerfrei, wenn damit eine „sittliche Pflicht“ gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllt wird.
Eine „sittliche Pflicht“ im Rahmen der Nachbarschaftshilfe wird dann angenommen, wenn nicht mehr als eine pflegebedürftige Person betreut wird. Wenn nur eine pflegebedürftige Person im Rahmen der Nachbarschaftshilfe betreut wird, ist die Aufwandsentschädigung folglich steuerfrei.
Es wird Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern empfohlen, dass sie ihre Tätigkeit mit ihrem zuständigen Finanzamt oder einem Vertreter der steuerberatenden Berufe besprechen, um diese korrekt in der persönlichen Einkommenssteuererklärung angeben zu können.
Fazit
Nachbarschaftskurse sind eine wertvolle Ressource, um pflegende Angehörige und ehrenamtliche Helfer in ihrer wichtigen Aufgabe zu unterstützen. Sie bieten notwendiges Wissen, praktische Fähigkeiten und fördern den Zusammenhalt in der Gemeinschaft.
Durch die Teilnahme an diesen Kursen können die Pflegequalität und die Lebensqualität sowohl der Pflegebedürftigen als auch der Pflegenden deutlich verbessert werden.