Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Diese Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen zu Hause betreut werden.
Ziel der Pflegeberatung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und die pflegenden Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen zu unterstützen und zu entlasten.
Kosten der Pflegeberatung
Die Kosten für die Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Inhalt der Pflegeberatung
Beratung und Information
Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen erhalten umfassende Informationen über Pflegeleistungen, Hilfsmittel, Entlastungsangebote und weitere Unterstützungsmöglichkeiten.
Praktische Tipps
Die Berater geben praktische Hinweise zur Pflege und Betreuung, um die Pflegequalität zu verbessern und die Pflegesituation zu erleichtern.
Überprüfung der Pflegesituation
Die Beratung beinhaltet auch eine Überprüfung der Pflegesituation vor Ort (in der Häuslichkeit), um sicherzustellen, dass die Pflegebedürftigen angemessen versorgt werden.
Häufigkeit der Beratungsbesuche
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche hängt vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen ab:
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 und 3
Pflegegrad 4 und 5
Fazit
Die Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI ist ein wichtiger Service für Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen. Sie bietet wertvolle Unterstützung, um die häusliche Pflege zu optimieren und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern.
Durch regelmäßige Beratungsbesuche wird sichergestellt, dass die Pflege die erforderlichen Standards erfüllt und pflegende Angehörige die notwendige Hilfe und Information erhalten.