Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Diese Beratung richtet sich an Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen zu Hause betreut werden.

Ziel der Pflegeberatung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und die pflegenden Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen zu unterstützen und zu entlasten.

Kosten der Pflegeberatung

Die Kosten für die Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.

Pflegekurse Wildetaube

Inhalt der Pflegeberatung

Beratung und Information

Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen erhalten umfassende Informationen über Pflegeleistungen, Hilfsmittel, Entlastungsangebote und weitere Unterstützungsmöglichkeiten.

Praktische Tipps

Die Berater geben praktische Hinweise zur Pflege und Betreuung, um die Pflegequalität zu verbessern und die Pflegesituation zu erleichtern.

Überprüfung der Pflegesituation

Die Beratung beinhaltet auch eine Überprüfung der Pflegesituation vor Ort (in der Häuslichkeit), um sicherzustellen, dass die Pflegebedürftigen angemessen versorgt werden.

Häufigkeit der Beratungsbesuche

Die Häufigkeit der Beratungsbesuche hängt vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen ab:

Pflegegrad 1

freiwillig halbjährlich

Pflegegrad 2 und 3

mindestens halbjährlich

Pflegegrad 4 und 5

mindestens vierteljährlich

Fazit

Die Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI ist ein wichtiger Service für Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen. Sie bietet wertvolle Unterstützung, um die häusliche Pflege zu optimieren und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern.

Durch regelmäßige Beratungsbesuche wird sichergestellt, dass die Pflege die erforderlichen Standards erfüllt und pflegende Angehörige die notwendige Hilfe und Information erhalten.

Unsere Beratungsangebote

Beratung nach Paragraph 37 Absatz 3 SGB XI

Pflegekurse für pflegende Angehörige

Individuelle Beratung zu Hause oder in der Klinik

Nachbarschaftskurs "Nachbarschaftshilfe" nach §45b SGB XI